Auf oben genannte Personen muss der Sicherheitsdienst im Falle einer besonderen Lage (Unwetter, Gefahrenlagen etc.) zurückgreifen können z.B. um eine geordnete und zügige Räumung/Evakuierung der Veranstaltungsfläche durchzuführen.
Mindestens eine verantwortliche Person muss zwingend vor Ort sein!